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Steuererklärung mit Haustier? DAS können Halter steuerlich absetzen

In der Steuererklärung das Haustier angeben und so Steuern sparen? Das können Halter grundsätzlich eigentlich nicht, aber es gibt ein paar Kosten für Hund, Katze und Co., die man dann doch von der Steuer absetzen kann. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dazu erfährst du hier mehr!

Normalerweise nicht in der Steuererklärung: Haustier ist Privatsache

Die Entscheidung für ein bestimmtes Haustier ist eine sehr persönliche und wenn diese getroffen wird, sollten immer auch die Kosten berücksichtigt werden, die durch das tierische Familienmitglied entstehen. Dazu gehören neben dem Kaufpreis noch einige weitere Posten: Hundesteuer, das Futter, der Tierarzt und Zubehör, das man für den Alltag mit dem Tier benötigt, wie Spielzeug, Transportkörbe, Leinen, Schlafplätze und mehr. Das Heimtier ist Privatsache und alles, was man zu seiner Haltung und Pflege braucht, wird dementsprechend in der Regel zur privaten Lebensführung des Halters gezählt. Das bedeutet, man kann in der Steuererklärung Haustiere und ihre Kosten nicht geltend machen – bis auf wenige Ausnahmen.

Betreuung, neue Hundefrisur: DIESE Kosten kannst du absetzen – unter Bedingungen

Diese Ausnahmen, wenn es darum geht, Kosten rund um Haustiere von der Steuer absetzen zu können, betreffen sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Konkret wäre das beispielsweise die Betreuung von Hund oder Katze durch einen Tiersitter, der deinen Liebling während des Urlaubs bei dir daheim betreut hat. Auch der Hausbesuch von einem Tierfriseur, der deinem Liebling einen neuen Look verpasst hat, fällt unter diese Regelung.

Entscheidend ist, dass die Dienstleistung bei dir in den eigenen vier Wänden erbracht wurde – daher der Begriff haushaltsnah – und nicht beispielsweise in einer Tierpension oder einem Hundesalon. Damit Friseur und Haustierbetreuung steuerlich absetzbar werden, muss es sich außerdem um einen gewerblichen Profi handeln, den u beauftragst! Mit Rechnungen von Nachbarn, Bekannten oder Familienmitgliedern, die während des Urlaubs auf die Katze oder die Kaninchen aufpassen, wird das Finanzamt sich hingegen nicht zufriedengeben.

Sogar den Ausführservice für den Hund kann man in die Steuererklärung eintragen. Auch hier muss der Bezug zum eigenen Haushalt gegeben sein, das heißt in diesem Fall konkret, dass der Vierbeiner vom Gassi-Profi bei seinem Halter daheim abgeholt und nach dem Spaziergang dorthin wieder zurückgebracht wird.

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Nimmst du Handwerkerleistungen in Anspruch, um zum Beispiel eine Katzenklappe einbauen oder einen Fischteich im Garten anlegen zu lassen, kann in diesem Fall ein Teil des gezahlten Arbeitslohns angerechnet werden. Damit das Finanzamt Ausgaben für Betreuung, Friseur, Gassi-Service oder Handwerker anerkennt, muss in jedem Fall eine Rechnung ausgestellt werden, die per Überweisung und nicht bar zu begleichen ist. Übrigens ist die Tierarztrechnung auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn der Doc einen Hausbesuch gemacht hat.

Steuererklärung & Haustier: Versicherungen für Vierbeiner

Versicherungen für das Haustier, zum Beispiel für den Krankheitsfall, sind in der Regel nicht absetzbar. Eine Ausnahme bildet hier die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die man zum Beispiel für einen Hund oder ein Pferd abschließt. Diese Haftpflichtversicherung kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der zulässige Höchstbetrag für Sonderausgaben nicht überschritten wird.

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Diese Regelungen gelten für "Arbeitstiere"

Ganz anders stellt sich die Situation dar, wenn es um Tiere geht, die man aus beruflichen Gründen hält. Für Hunde, die beispielsweise als Zoll- oder Polizeihunde arbeiten, muss keine Hundesteuer gezahlt werden.

Außerdem gelten für Diensthunde weitere Steuervorteile. Sie werden im Steuerrecht als Arbeitsmittel angesehen und dementsprechend können die Kosten für ihre Pflege, also Futter, den Tierarzt und Zubehör als Werbungskosten abgesetzt werden.

Eine weitere Besonderheit gibt es außerdem bei Tieren, die Menschen mit psychischen Erkrankungen begleiten. Hat der Arzt ein Therapietier verordnet und mit einem Attest die Notwendigkeit bestätigt, fallen die Kosten unter außergewöhnliche Belastungen und können ebenfalls bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.




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